Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von mels

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Mel´s durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  • Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Mel´s gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  • Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB, sind alle von Mel´s hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  • Hat der Auftraggeber im Vorfeld an Mel´s keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat einen eigenen Bild Stil, die der Auftraggeber mit Buchung eines Auftrages kennt und akzeptiert. Hierzu zählen auch Bilder/Bildbearbeitungen mit Tiefenunschärfe, Bokeh sowie Masken mit leichtem Rauschen, Körnung und Farbveränderungen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei nach seinem Stil. Diesbezügliche Reklamationen sind somit ausgeschlossen.
  • Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
  • Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
  • Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
  • Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung zu bestätigen.

 

2. Urheberrecht

  • Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer erhält vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, unter Wahrung des Namens des Urhebers. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, den Auftraggeber, oder Dritten, zum Schadensersatz in Höhe von 200% der Fotokosten. Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familie oder Freunde, sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen nach dem Kauf der jeweiligen Datei/-en über – sind aber wie genannt an den Namen Mel´s gebunden – im Internet wird somit Mel´s namentlich genannt.
  • Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  • Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  • Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs, Dropbox-Link oder wie vereinbart, über.
  • Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist nicht gegeben. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  • Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte, sowie Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet, da Kleinunternehmer gem. §19 UStG.
  • Mel´s setzt eine Anzahlung bei Aufträgen über 500€ je nach Vereinbarung voraus, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht, wird der bereits eventuell eingetragene Termin neu vergeben. Die vereinbarte Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis des Auftrages verrechnet und nicht in bar ausgezahlt.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragsnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung mit weiteren Kostenherbeizuführen.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  • Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftraggeber für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Mel´s wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht Mel´s demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt. Sollte es zu Absage eines bereits gebuchten Termins von Seiten des Auftraggebers kommen, gelten folgende Regelungen: bei Studio- sowie Outdoorshootings wie Tier, Porträt, ect. unter Absage von Krankheit, Unfall, Todesfall oder ähnlichem mit ärztlichem Attest bzw. anderem Nachweis 0 Euro Ausfallgebühr. Bei Events wie Hochzeit, ect. Absage ohne die genannten Gründe (mit ärztlichem Attest bzw. anderem Nachweis) 6 Wochen vor Termin: 25% des gebuchten Preises, 4 Wochen vor Termin: 50% des gebuchten Preises und 2 Wochen vor Termin: 70% des gebuchten Preises.

 

4. Haftung

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Mel´s nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Mel´s – wenn nichts Anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Beanstandung offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Mel´s geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist, gilt der Eingang bei Mel´s .
  • Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  • Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen,die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  • Kein Mangel ist es, wenn auf Grund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten, etc. in Kirchen, Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit extrem bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten, …) die der Auftragsnehmer nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen in jeglicher Form auftritt.
  • Die Versendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
  • Wenn ihr mich als Coach oder Mentorin bucht, übernehme ich keine Haftung für Aussagen zu Geld, Steuer, oder sonstigen Themen, für die ich keine ausgebildete Fachberaterin bin.

 

5. Nebenpflichten

  • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Mel´s übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, falls gegeben, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Mel´s berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Da künftige Auftraggeber sich auch von der Qualität der Arbeiten von Mel´s überzeugen wollen, schliessen daher alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte auf Homepage, soziale Netzwerke, Werbung, Ausstellungen, ect. ein. Alle Veröffentlichungen werden anonym gemacht, wenn dies gegenüber Mel´s ausdrücklich gewünscht wird. Der Auftraggeber ist mit jeglicher Verwendung und Veröffentlichung einverstanden, wenn er Mel´s beauftragt. Ist er dies nicht, so muss dies Mel´s vor Beauftragung mitgeteilt werden, denn dies würde den Preis anheben, da daraus der Werbezweck für Mel´s entfällt.

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Mel´s nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar von Mel´s, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Mel´s kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Mel´s auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Mel´s bestätigt worden sind. Mel´s haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Datenschutz

  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
  • Die Aufnahme und weitere Verarbeitung des Bildmaterials erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages über die Erbringung von Fotodienstleistungen (nachfolgend Fotovertrag). Soweit die Abgebildeten selbst Vertragspartner sind, ist Rechtsgrundlage für die Aufnahme und weitere Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Soweit eine Reportagebegleitung von Feierlichkeiten wie z.B einer Hochzeit beauftragt wurde, ist es zur fotografischen/videografischen Abbildung des Tages (Reportage) notwendig, dass auch Hochzeitsgäste, die nicht Vertragspartner sind, aufgenommen werden. Die Vertragsparteien haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass die Teilnehmer der Feierlichkeit ebenfalls fotografiert werden. Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Teilnehmern, die nicht selbst Vertragspartei geworden sind ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

    Das Bildmaterial wird auf eigenen Festplatten des Verantwortlichen gespeichert und im Rahmen der Bildbearbeitung/des Schnittes weiterverarbeitet. Das Bildmaterial bzw. Teile davon können außerdem bei einem Cloudanbieter zur Sicherung oder Auslieferung zusätzlich gespeichert werden. Soweit Finishingprodukte wie Fotoabzüge, Fotoalben etc. anzufertigen sind, wird das zur Anfertigung notwendige Bildmaterial an entsprechend spezialisierte Fotolabore weitergegeben.

    Das komplette Bildmaterial wird beginnend mit dem Aufnahmedatum i. d. R. 3 Jahre zum Jahresende gespeichert. Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit das Bildmaterial zur Erfüllung/Nacherfüllung des Fotovertrages über die gesetzliche Verjährung hinaus noch erforderlich ist. Der Teil des Bildmaterials der an die Auftraggeber des Fotovertrages als JPEG übergeben wurde sowie die dem übergebenen Fotomaterial zugrundeliegenden RAW-Dateien werden i. d. R. so lange gespeichert, wie es zum Nachweis des Urheberrechts des Fotografen notwendig ist. Auf diese Speicherung/Archivierung haben die Abgebildeten allerdings keinen (insbesondere schuldrechtlichen) Anspruch.

 

8. Digitale Fotografie

  • Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Mel´s auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

9. Sonstiges

  • 30km Anfahrtskosten sind ab Mel´s inklusive, jeder weitere Kilometer wird, wenn nicht anders vereinbart,  mit 0,40 Cent je km berechnet.

 

10. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt dieRechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.§ 9 Sonstiges“